Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Voldt ist bei der Handelskammer unter der Nummer 31034646 eingetragen und hat ihren Sitz in Haarbos 16 (3953 HA) in Maarsbergen.

Artikel 1 Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe mit der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben: Angebot: Alle schriftlichen Angebote an den Käufer für die Lieferung von Produkten durch den Verkäufer, mit denen diese Bedingungen untrennbar verbunden sind. Voldt: Lieferant von Produkten an den Käufer. Käufer: Natürliche oder juristische Person, die eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt und einen Fernabsatzvertrag mit dem Verkäufer abschließt. Vertrag: Der Kaufvertrag (Fernabsatzvertrag) über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, die der Käufer bei Voldt kauft. Produkte: Die von Voldt angebotenen Produkte sind Zubehör und Ersatzteile für Autos im weitesten Sinne.

Artikel 2 Anwendung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Voldt und jeden Vertrag zwischen Voldt und einem Käufer sowie für jedes von Voldt angebotene Produkt. Vor dem Abschluss eines (Fern-)Vertrags muss der Käufer Zugang zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Sollte dies nicht möglich sein, informiert Voldt den Käufer darüber, wie er Zugang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält, die in jedem Fall auf der Website von Voldt veröffentlicht werden, so dass der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann. In Ausnahmefällen kann von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit Voldt vereinbart wurde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Ergänzungs-, Änderungs- und Folgevereinbarungen mit dem Käufer. Etwaigen allgemeinen und/oder Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin gültig und die unwirksame(n) Bestimmung(en) werden durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung entspricht. Unklarheiten bezüglich des Inhalts, der Auslegung oder der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Situationen werden nach dem Geist dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt und erklärt. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihn/sie Bezug genommen wird, ist dies auch als Bezugnahme auf das weibliche Geschlecht zu verstehen, wenn und soweit dies relevant ist.

Artikel 3 - Das Angebot

Alle Angebote von Voldt sind freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich formuliert. Wenn das Angebot begrenzt ist oder besonderen Bedingungen unterliegt, muss dies im Angebot ausdrücklich angegeben werden. Ein Angebot liegt erst dann vor, wenn es schriftlich festgehalten wurde. Das Angebot von Voldt ist nicht bindend. Voldt ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn die Annahme des Angebots durch den Käufer innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird oder der Käufer den fälligen Betrag bereits gezahlt hat. Voldt ist jedoch berechtigt, den Abschluss eines Vertrages mit einem potenziellen Käufer abzulehnen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Das Angebot muss eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts und seines Preises enthalten. Die Beschreibung ist so detailliert, dass der Käufer das Angebot gut beurteilen kann. Offensichtliche oder fehlerhafte Angaben im Angebot können Voldt nicht binden. Alle Abbildungen und spezifischen Informationen im Angebot sind nur indikativ und können nicht die Grundlage für eine Entschädigung oder eine Annullierung des (Fern-)Vertrags bilden. Voldt kann nicht garantieren, dass die Farben auf der Abbildung genau den tatsächlichen Farben des Produkts entsprechen. Die im Angebot von Voldt angegebenen Lieferfristen und -bedingungen gelten nur annähernd und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zum Rücktritt oder zur Entschädigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Voldt nicht, einen Teil der im Angebot enthaltenen Waren oder das Angebot für einen Teil des angegebenen Preises zu liefern. Wenn ein Angebot vorliegt, gilt es nicht automatisch für Nachbestellungen. Angebote sind nur gültig, solange der Vorrat reicht und gemäß dem Bestellprinzip.

Artikel 4 - Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer ein Angebot von Voldt angenommen hat, indem er das betreffende Produkt per E-Mail und/oder über die Website bestellt hat, und Voldt diese Bestellung dem Kunden schriftlich bestätigt. Voldt kann ein Angebot über die Website unterbreiten. Hat der Käufer das Angebot durch Abschluss eines Vertrages mit Voldt angenommen, bestätigt Voldt den Vertrag mit dem Käufer schriftlich, zumindest per E-Mail. Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) vom Angebot ab, ist Voldt nicht daran gebunden. Voldt ist an ein Angebot nicht gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise erwarten konnte oder hätte erkennen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Irrtum oder Druckfehler enthält. Der Käufer kann wegen eines solchen Irrtums oder Druckfehlers keine Rechte geltend machen.

Artikel 5 Ausführung des Vertrags

Voldt wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages es erfordert, ist Voldt berechtigt, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Informationen, die Voldt für die Durchführung des Vertrages für erforderlich hält oder von denen der Käufer vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind, rechtzeitig an Voldt übermittelt werden. Werden Voldt die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat Voldt das Recht, die Ausführung des Vertrages zu stornieren. Voldt ist bei der Durchführung des Vertrages nicht verpflichtet, Weisungen des Käufers zu befolgen, wenn diese den Inhalt oder den Umfang des Vertrages verändern. Ergeben sich aus den Weisungen zusätzliche Arbeiten für Voldt, so hat der Käufer die Mehr- oder Zusatzkosten entsprechend zu tragen. Voldt kann vom Käufer vor der Ausführung des Vertrages eine Garantie oder eine vollständige Vorauszahlung verlangen. Voldt haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstanden sind, dass Voldt sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Käufers verlassen hat, es sei denn, diese Fehler oder Unvollständigkeiten waren Voldt bekannt. Der Käufer stellt Voldt von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden, die dem Käufer zuzurechnen sind.

Artikel 6 - Rücktrittsfrist

Bei Lieferung der Produkte: Nach dem Kauf der Produkte hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 30 Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein von ihm im Voraus benannter und dem Gewerbetreibenden bekannter Vertreter die Ware erhalten hat. Der Verbraucher hat nach dem Widerruf 14 Tage Zeit, das Produkt zurückzusenden.

Während der Bedenkzeit hat der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig zu behandeln. Er darf das Produkt nur insoweit auspacken oder benutzen, als dies erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er das Produkt mit dem gesamten gelieferten Zubehör und - soweit möglich - im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Verkäufers an diesen zurückzusenden. Möchte der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, muss er den Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produkts darüber informieren.

Will der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so muss er den Gewerbetreibenden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produkts darüber informieren.

Artikel 7 Lieferung

Der Ort der Lieferung ist die Adresse, die der Käufer Voldt mitgeteilt hat. Verzögert sich der Beginn, die Ausführung oder die Lieferung des Vertrages, weil der Käufer beispielsweise nicht alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat, nicht ausreichend mitgewirkt hat oder eine Verzögerung aufgrund anderer Umstände eintritt, die Voldt nicht zu vertreten hat, ist Voldt zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist berechtigt. Alle vereinbarten Lieferfristen sind niemals fatale Fristen. Der Käufer hat Voldt schriftlich von der Verzögerung zu benachrichtigen und eine angemessene Frist zur Fortsetzung der Lieferung zu setzen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung wegen der eingetretenen Verzögerung. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen, auch wenn sie früher oder später als vereinbart angeboten wird. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Angaben oder Anweisungen zu erteilen, so ist Voldt berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Wird die Ware durch Voldt oder einen externen Spediteur ausgeliefert, ist Voldt berechtigt, Versandkosten zu berechnen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Fordert Voldt im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Informationen vom Käufer an, beginnt die Lieferfrist erst, wenn der Käufer Voldt alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat. Wenn Voldt eine Lieferfrist angegeben hat, handelt es sich um einen Richtwert. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferfristen. Voldt hat das Recht, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, dies weicht vom Vertrag ab oder die Teillieferung ist von eigenständigem Wert. Voldt hat das Recht, gelieferte Waren gesondert in Rechnung zu stellen. Lieferungen dürfen nur erfolgen, wenn alle Rechnungen bezahlt sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Voldt behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn die begründete Befürchtung eines Zahlungsausfalls besteht.

Artikel 8 Verpackung und Transport

Voldt verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normalem Gebrauch in gutem Zustand am Bestimmungsort ankommen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich alle Lieferungen einschließlich Mehrwertsteuer, Verpackung und Verpackungsmaterial. Die Entgegennahme der Waren ohne Vermerke auf dem Frachtbrief oder der Quittung gilt als Beweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand war.

Artikel 9 Kontrolle und Reklamation

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der gelieferten Ware, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen und sie nur in dem Maße auszupacken oder zu benutzen, wie es zur Beurteilung des Vorhandenseins des Produkts erforderlich ist. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Menge der gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen und ob die Produkte die Anforderungen erfüllen, die unter normalen (Handels-)Bedingungen an sie gestellt werden. Erkennbare Mängel sind Voldt nach Anlieferung schriftlich unter thom@koff.nl mitzuteilen. Wird die Ware durch fahrlässige Behandlung durch den Käufer beschädigt, so haftet der Käufer für eine etwaige Wertminderung der Ware. Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt zu prüfen und sich über den Gebrauch zu informieren und im Falle des Eigengebrauchs das Produkt entsprechend der Gebrauchsanweisung zu testen. Voldt übernimmt keine Verantwortung für den unsachgemäßen Gebrauch des Produkts durch den Käufer. Wird eine Reklamation gemäß dem vorstehenden Absatz rechtzeitig geltend gemacht, so hat der Käufer die gekaufte Ware dennoch zu bezahlen. Möchte der Käufer die mangelhafte Ware zurücksenden, so darf er dies nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Voldt in der von Voldt festgelegten Weise tun. Voldt hat das Recht, eine Untersuchung der Echtheit und des Zustands der zurückgesandten Ware einzuleiten, bevor eine Rückerstattung vorgenommen wird. Rückerstattungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet, die Auszahlung kann jedoch bis zu drei Tage nach Eingang der Rücksendung dauern. Die Rückerstattung erfolgt auf die zuvor angegebene Kontonummer. Macht der Käufer von seinem Recht auf Reklamation Gebrauch, ist er nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung aufzuschieben oder ausstehende Rechnungen zu stornieren.

Ist die Lieferung unvollständig und/oder fehlen ein oder mehrere Produkte auf Veranlassung von Voldt, wird Voldt nach Aufforderung durch den Käufer das/die fehlende(n) Produkt(e) zurücksenden oder den Rückstand stornieren. Eine Bestätigung des Empfangs der Produkte ist in diesem Fall unerlässlich. Schäden, die dem Käufer durch eine nicht vertragsgemäße Lieferung entstehen, werden von Voldt nicht ersetzt.

Artikel 10 Preise

Während des Angebotszeitraums können die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht werden, es sei denn, es kommt zu Änderungen der Mehrwertsteuersätze. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die im Angebot genannten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren wie Ein- und Ausfuhrzöllen, Transport- und Entladekosten, Versicherungen sowie etwaigen Steuern und Abgaben. Bei Produkten oder Rohstoffen, bei denen Preisschwankungen auf dem Finanzmarkt auftreten und auf die Voldt keinen Einfluss hat, kann Voldt diese Produkte zu variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird darauf hingewiesen, dass es sich um Richtpreise handelt, die variieren können.

Artikel 11 Zahlung und Inkasso

Die Zahlung hat im Voraus in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt ist, und zwar auf die angegebene Weise. Der Käufer kann auf der Grundlage eines im Voraus ausgestellten Kostenvoranschlags kein Recht oder keine Erwartung geltend machen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Käufer hat eine einmalige Zahlung auf das Voldt bekannte Bankkonto und die Voldt bekannten Daten zu leisten. Die Parteien können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Voldt ein anderes Zahlungsziel vereinbaren. Ist eine periodische Zahlungsverpflichtung des Käufers vereinbart, hat Voldt das Recht, die geltenden Preise und Tarife mit einer Frist von drei Monaten schriftlich zu ändern. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Zahlungseinstellung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen von Voldt gegen den Käufer sofort zur Zahlung fällig. Voldt ist berechtigt, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung und die laufenden Zinsen anzurechnen. Voldt kann, ohne in Verzug zu geraten, die Annahme eines Zahlungsvorschlages verweigern, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge der Verteilung angibt. Voldt kann die Rückzahlung der gesamten Hauptsumme verweigern, wenn überfällige Zinsen, laufende Zinsen und Kosten nicht bezahlt werden. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und dies nicht innerhalb von 30 Tagen nach der dem Käufer gesetzten Zahlungsfrist getan hat, ist der Käufer in Verzug, da er ein Unternehmen ist. Ab dem Tag, an dem der Käufer in Verzug ist, fordert Voldt ohne weitere Inverzugsetzung die gesetzlichen (handelsüblichen) Zinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung sowie eine Entschädigung für die außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, die gemäß der Tabelle in der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Kosten ab dem 1. Juli 2012 berechnet wird. Wenn Herrn Voldt größere oder höhere Kosten als vernünftigerweise erforderlich entstanden sind, können diese Kosten entschädigt werden. Der Erwerber trägt auch die Gerichts- und Vollstreckungskosten.

Artikel 12 Eigentumsvorbehalt

Alle von Voldt gelieferten Waren bleiben Eigentum von Voldt, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus allen mit Voldt geschlossenen Verträgen erfüllt hat. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, solange das Eigentum noch nicht vollständig übertragen ist. Greift ein Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu oder will er Rechte an ihr begründen oder ausüben, so hat der Käufer Voldt zu benachrichtigen, sobald dies vernünftigerweise absehbar ist. Wenn Voldt sein Eigentumsrecht gemäß diesem Artikel ausüben will, erteilt der Käufer seine bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung und ermächtigt Voldt oder einen von Voldt benannten Dritten, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Voldt befindet, und die Waren zurückzunehmen. Voldt hat das Recht, die vom Käufer gekaufte Ware zurückzubehalten, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht nachgekommen ist, auch wenn Voldt zur Übergabe oder Lieferung verpflichtet ist. Ist der Käufer seinen Verpflichtungen noch nicht nachgekommen, wird Voldt sich bemühen, die gekauften Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen, an den Käufer zu liefern. Kosten und sonstige (Folge-)Schäden, die sich aus der Lagerung der gekauften Produkte ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und sind vom Käufer auf erste Aufforderung an Voldt zu erstatten.

Artikel 13 Garantie

Voldt gewährleistet, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, der Gebrauchstauglichkeit und/oder der Gesundheit sowie den zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung geltenden gesetzlichen Bestimmungen/Verordnungen entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn die zu liefernde Ware zur Verwendung im Ausland bestimmt ist und der Käufer den Verkäufer bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich auf eine solche Verwendung hingewiesen hat. Wird eine Garantie gewährt, so beschränkt sich diese auf das, was ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist, und nur in dem Umfang, in dem die Garantie vom Lieferanten/Hersteller übernommen wurde.

Artikel 14 Annullierung und Auflösung

Voldt hat das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu stornieren oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt. Darüber hinaus hat Voldt das Recht, den zwischen Voldt und dem Käufer bestehenden Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, ohne Einschaltung des Gerichts aufzulösen, wenn der Käufer seine Verpflichtungen aus einem Vertrag mit Voldt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Darüber hinaus hat Voldt das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn Umstände eintreten, aufgrund derer Voldt die Erfüllung des Vertrages nicht mehr verlangen kann oder die Erfüllung des Vertrages nicht mehr billigerweise verlangen kann, oder wenn sonstige Umstände eintreten, aufgrund derer Voldt die Aufrechterhaltung des Vertrages ohne Änderung nicht mehr zugemutet werden kann. Wird der Vertrag gekündigt, so erlöschen die Ansprüche von Voldt gegen den Käufer sofort. Tritt Voldt von der Erfüllung seiner Verpflichtungen zurück, so behält Voldt seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche. Voldt ist stets berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 15 Haftungsbeschränkung

Führt die Erfüllung des Vertrages durch Voldt zu einer Haftung von Voldt für Schäden des Käufers oder Dritter, so ist diese Haftung auf die Kosten beschränkt, die Voldt im Zusammenhang mit dem Vertrag entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. In jedem Fall ist die Haftung von Voldt auf den Höchstbetrag der von der Versicherung gezahlten Entschädigung je Unfall und Jahr begrenzt. Voldt haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und/oder Verlust, entgangene Einsparungen und Schäden, die sich aus der Verwendung der gelieferten Produkte ergeben. Voldt ist nicht verantwortlich und/oder verpflichtet, Schäden zu reparieren, die durch den Gebrauch des Produkts entstehen. Voldt stellt strenge Wartungs- und Gebrauchsanweisungen zur Verfügung, die vom Käufer befolgt werden müssen. Alle Schäden an Produkten, die auf Abnutzung und Gebrauch zurückzuführen sind, sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen (dazu gehören Gebrauchsspuren, Abnutzung, Schäden durch Stürze, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.). Voldt haftet nicht für Schäden, die die Folge eines Handelns oder Unterlassens aufgrund von (fehlerhaften und/oder unrichtigen) Informationen auf Websites oder verlinkten Websites sind oder sein können. Voldt ist nicht verantwortlich und/oder verpflichtet, Schäden zu reparieren, die durch die Verwendung des Produkts entstanden sind. Voldt stellt strenge Wartungs- und Gebrauchsanweisungen zur Verfügung, die vom Käufer befolgt werden müssen. Alle Schäden an Produkten, die auf Abnutzung und Gebrauch zurückzuführen sind, sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen (dazu gehören Gebrauchsspuren, Abnutzung, Schäden durch Stürze, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.). Voldt haftet nicht für Schäden, die die Folge einer Handlung oder Unterlassung sind oder sein können, die sich aus (unzureichenden und/oder falschen) Informationen auf Websites oder verlinkten Websites ergeben. Voldt ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website und ist nicht verantwortlich für Unterbrechungen oder Nichtverfügbarkeit der Website aus irgendeinem Grund. Voldt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von/im Namen von Voldt versandten Inhalte und E-Mails richtig und vollständig übermittelt werden und dass sie rechtzeitig eingehen. Alle Ansprüche des Käufers wegen Mängeln von Voldt verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer von den die Ansprüche begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können, schriftlich und begründet bei Voldt angezeigt werden. In jedem Fall verjähren alle Ansprüche des Käufers ein Jahr nach Beendigung des Vertrages.

Artikel 16 Höhere Gewalt

Voldt haftet nicht, wenn sie ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen kann, noch haftet Voldt für die Erfüllung einer Verpflichtung, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht von Voldt zu vertreten ist und der nach Gesetz, Rechtsprechung oder allgemein anerkannten Auffassungen nicht von Voldt zu vertreten ist. Unter höherer Gewalt wird in jedem Fall, aber nicht nur, das verstanden, was nach geltendem Recht und Rechtsprechung als höhere Gewalt gilt, (i) höhere Gewalt bei den Lieferanten von Voldt, (ii) Nichterfüllung von Verpflichtungen, die der Käufer Voldt vorschreibt oder empfiehlt, (iii) Mängel an Waren, Geräten, Software oder Materialien Dritter, (iv) behördliche Maßnahmen, (v) Stromausfälle, (vi) Störungen des Internets, von Computernetzwerken und Telekommunikationseinrichtungen (z.(vii) Unterbrechung des Internets, von Computernetzwerken und Telekommunikationseinrichtungen (z. B. aufgrund von Computerkriminalität), (vii) Unterbrechung des Internets, von Computernetzwerken und Telekommunikationseinrichtungen (z. B. aufgrund von Computerkriminalität). (z. B. aufgrund von Computerkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und terroristische Anschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme, (x) Streiks in den Betrieben von Voldt und (xi) andere Situationen, die nach Ansicht von Voldt außerhalb der Kontrolle von Voldt liegen und Voldt vorübergehend oder dauerhaft daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Voldt ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Voldt seine Zusage hätte erfüllen müssen. Während des Zeitraums der höheren Gewalt können die Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag kündigen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, hat jede Partei das Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne der anderen Partei eine Entschädigung zahlen zu müssen. Soweit Voldt zum Zeitpunkt der höheren Gewalt Teile seiner vertraglichen Verpflichtungen bereits erfüllt hat oder erfüllen kann und dem bereits erfüllten und dem noch zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert beigemessen werden kann, ist Voldt berechtigt, den bereits erfüllten und den noch zu erfüllenden Teil getrennt in Rechnung zu stellen. Der Käufer hat diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

Artikel 17 Gefahrübergang

Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Vertragsprodukte geht auf den Käufer über, wenn die Waren das Lager von Voldt verlassen.

Artikel 18 Geistige Eigentumsrechte

Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte, die Voldt gehören, sind das ausschließliche Eigentum von Voldt und können nicht auf den Käufer übertragen werden. Dem Käufer ist es untersagt, ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Voldt Unterlagen, auf denen die geistigen Eigentums- und Urheberrechte von Voldt beruhen, zu offenbaren und/oder zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen. Will der Käufer Änderungen an den von Voldt gelieferten Produkten vornehmen, so muss Voldt die beabsichtigten Änderungen ausdrücklich genehmigen. Der Käufer darf Produkte, die unter die geistigen Eigentumsrechte von Voldt fallen, nicht in einer anderen als der vertraglich vereinbarten Weise verwenden.

Artikel 19 Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

Voldt wird die (persönlichen) Daten des Käufers und der Besucher der Website mit Sorgfalt behandeln. Auf Anfrage wird Voldt die betreffende Person informieren. Wenn Voldt auf der Grundlage des Vertrags für die Sicherheit der Informationen sorgt, muss diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau entsprechen, das im Hinblick auf den neuesten Stand der Technik, die Sensibilität der Aufgaben und die damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.

ARTIKEL 20 Reklamationsverfahren

Der Auftragnehmer verfügt über ein ordnungsgemäß anerkanntes Beschwerdeverfahren und behandelt die Beschwerde gemäß diesem Verfahren.

Beschwerden über die Vertragserfüllung sind dem Unternehmer innerhalb von 7 Tagen mit einer vollständigen und klaren Beschreibung vorzulegen, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat.

Beschwerden, die beim Unternehmer eingereicht werden, werden innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs beantwortet. Erfordert eine Reklamation vorhersehbar eine längere Bearbeitungszeit, muss der Unternehmer innerhalb der 14-Tage-Frist mit einer Mitteilung über den Eingang der Reklamation antworten und mitteilen, wann der Verbraucher mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.

Kann die Beschwerde nicht einvernehmlich gelöst werden, entsteht ein Streitfall, der dem Streitbeilegungsverfahren unterliegt.

Im Falle einer Beschwerde muss sich der Verbraucher zunächst an Voldt wenden. Bei Beschwerden, die nicht in gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden können, muss sich der Verbraucher an die Stichting WebwinkelKeur (www.webwinkelkeur.nl) wenden, die eine kostenlose Schlichtung durchführt. Wenn keine Lösung gefunden werden kann, kann sich der Verbraucher an die Stichting GeschilOnline (www.geschilonline.com) wenden, deren Entscheidung verbindlich ist und sowohl vom Unternehmer als auch vom Verbraucher akzeptiert wird. Die Einreichung einer Streitigkeit bei dieser Kommission ist mit Kosten verbunden, die der Verbraucher an die Kommission zu entrichten hat. Es besteht auch die Möglichkeit, Beschwerden über die europäische OS-Plattform (http://ec.europa.eu/odr) einzureichen.

Eine Beschwerde hebt die Verpflichtungen des Versicherungsnehmers nicht auf, es sei denn, der Versicherungsnehmer erklärt schriftlich das Gegenteil.

Hält der Auftragnehmer die Reklamation für gerechtfertigt, so ersetzt oder repariert er nach seinem Ermessen die gelieferten Produkte kostenlos.

ARTIKEL 21 - Streitigkeiten

Auf Verträge zwischen Voldt.nl und dem Verbraucher, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

Artikel 22 - Anwendbares Recht

Auf alle Verträge zwischen Voldt.nl und dem Käufer findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Auslegung des Inhalts und des Anwendungsbereichs dieser allgemeinen Bedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend. Voldt hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen Voldt und dem Käufer ergeben, ist das Bezirksgericht Midden-Nederland in Utrecht zuständig, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen die Zuständigkeit eines anderen Gerichts vor. Maarsbergen, 26. Februar 2020".