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AGB & Widerruf

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Voldt ist bei der Handelskammer unter der Nummer 31034646 eingetragen und hat ihren Sitz in Haarbos 16 (3953 HA) in Maarsbergen.

Artikel 1 Begriffe

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:
  2. Angebot: Jedes schriftliche Angebot an den Käufer für die Lieferung von Produkten durch den Verkäufer, mit dem diese Geschäftsbedingungen untrennbar verbunden sind.
  3. Konform: Der Lieferant von Produkten an den Käufer.
  4. Käufer: eine natürliche oder juristische Person, die einen Beruf oder ein Geschäft ausübt und mit dem Verkäufer einen (Fernabsatz-) Vertrag abschließt.
  5. Vertrag: Der (Fern-)Kaufvertrag, der sich auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten erstreckt, die der Käufer bei Voldt gekauft hat.
  6. Produkte: Die von Voldt angebotenen Produkte sind Autoteile und Zubehör im weitesten Sinne.

 

Artikel 2 Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Voldt und jeden Vertrag zwischen Voldt und einem Käufer und für jedes von Voldt angebotene Produkt.
  2. Vor Abschluss eines (Fernabsatz-)Vertrages werden dem Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Wenn dies vernünftigerweise nicht möglich ist, wird Voldt dem Käufer mitteilen, wie der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann, die in jedem Fall auf der Website von Voldt veröffentlicht sind, damit der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen problemlos auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann Träger.
  3. In Ausnahmefällen kann von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit Voldt vereinbart wurde.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Zusatz-, Änderungs- und Folgeverträge mit dem Käufer. Etwaigen Allgemeinen und/oder Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft und die unwirksame/nichtige Bestimmung(en) wird durch eine Bestimmung mit der ersetzt denselben Zweck wie die ursprüngliche Bestimmung.
  6. Unklarheiten über Inhalt, Erläuterung oder Sachverhalte, die nicht in diesen AGB geregelt sind, sind im Sinne dieser AGB zu beurteilen und zu erläutern.
  7. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/sie Bezug genommen wird, ist dies auch als Bezugnahme auf ihn/sie auszulegen, sofern und soweit zutreffend.

 

Artikel 3 Das Angebot

  1. Alle Angebote von Voldt sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Wenn das Angebot unter bestimmten Bedingungen beschränkt oder gültig ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. Ein Angebot liegt nur vor, wenn es schriftlich niedergelegt wurde.
  2. Das Angebot von Voldt ist freibleibend. Voldt ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn der Käufer seine Annahme innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt oder wenn der Käufer den fälligen Betrag bereits bezahlt hat. Voldt hat dennoch das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus jedem von Voldt begründeten Grund abzulehnen.
  3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts mit den dazugehörigen Preisen. Die Beschreibung ist so detailliert, dass der Käufer das Angebot richtig beurteilen kann. Offensichtliche Irrtümer oder Irrtümer im Angebot können Voldt nicht binden. Alle Bilder und spezifischen Daten im Angebot sind nur ein Hinweis und können kein Grund für eine Entschädigung oder Auflösung des Vertrags (aus der Ferne) sein. Voldt kann nicht garantieren, dass die Farben im Bild genau den tatsächlichen Farben des Produkts entsprechen.
  4. Die im Angebot von Voldt angegebenen Lieferzeiten und -fristen sind Richtwerte und berechtigen den Käufer, wenn sie überschritten werden, nicht zur Kündigung oder Entschädigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Voldt nicht, einen Teil der im Angebot enthaltenen Waren oder das Angebot zu einem Teil des angegebenen Preises zu liefern.
  6. Wenn und soweit ein Angebot vorliegt, gilt dies nicht automatisch für Nachbestellungen. Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht und nach dem Auslaufprinzip.

 

Artikel 4 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Käufer ein Angebot von Voldt angenommen hat, indem er das betreffende Produkt per E-Mail und/oder über die Website bestellt hat und Voldt diese Bestellung dem Kunden schriftlich bestätigt.
  2. Ein Angebot kann von Voldt über die Website abgegeben werden.
  3. Wenn der Käufer das Angebot durch Abschluss eines Vertrags mit Voldt angenommen hat, wird Voldt den Vertrag mit dem Käufer schriftlich oder zumindest per E-Mail bestätigen.
  4. Weicht die Annahme (in geringfügigen Punkten) vom Angebot ab, ist Voldt nicht daran gebunden.
  5. Voldt ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise hätte erwarten können oder verstehen müssen oder verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält. Der Käufer kann aus diesem Fehler oder Irrtum keine Rechte ableiten.
  6. Das Widerrufsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

 

Artikel 5 Vertragserfüllung

  1. Voldt wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.
  2. Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlich ist, hat Voldt das Recht, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Der Käufer stellt sicher, dass Voldt alle Informationen, die Voldt als notwendig angibt oder die der Käufer nach vernünftigem Ermessen als notwendig für die Vertragserfüllung verstehen sollte, Voldt rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden Voldt die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist Voldt berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen.
  4. Bei der Erfüllung des Vertrages ist Voldt nicht verpflichtet oder verpflichtet, den Anweisungen des Käufers Folge zu leisten, wenn sich dadurch der Inhalt oder Umfang des Vertrags ändert. Ergibt sich durch die Weisung ein Mehraufwand für Voldt, ist der Käufer verpflichtet, den Mehr- oder Mehraufwand entsprechend zu erstatten.
  5. Voldt kann vom Käufer eine Sicherheit oder eine vollständige Vorauszahlung verlangen, bevor mit der Vertragserfüllung fortgefahren wird.
  6. Voldt haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass Voldt sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Käufers verlassen hat, es sei denn, Voldt war sich dieser Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit bewusst.
  7. Der Käufer stellt Voldt von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Schaden erleiden und die dem Käufer zuzurechnen sind.

 

Artikel 6 – Widerrufsrecht
Bei Lieferung von Produkten: Beim Kauf von Produkten hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 30 Tagen aufzulösen. Diese Bedenkzeit beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher oder einen vom Verbraucher im Voraus benannten und dem Unternehmer bekannt gegebenen Vertreter. Nach dem Widerruf haben Sie 14 Tage Zeit, Ihr Produkt zurückzugeben.

Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das Produkt mit allem gelieferten Zubehör und – soweit vernünftigerweise möglich – im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den angemessenen und eindeutigen Anweisungen des Unternehmers an den Unternehmer zurücksenden Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, ist er verpflichtet, dies dem Unternehmer innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Der Verbraucher muss dies anhand des Musterformulars bekannt geben. Nachdem der Verbraucher angegeben hat, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, muss der Kunde das Produkt innerhalb von 30 Tagen zurücksenden. Der Verbraucher hat die rechtzeitige Rücksendung der gelieferten Ware nachzuweisen, beispielsweise durch einen Versandnachweis. Wenn das Produkt nicht an den Unternehmer zurückgegeben wurde, stellt der Kauf eine Tatsache dar. Bei der Erbringung von Dienstleistungen: Bei der Erbringung von Dienstleistungen hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von mindestens 30 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses aufzulösen in den Vertrag einzutreten.Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen,

 

Artikel 7 Lieferung

  1. Liefer- bzw. Fertigstellungsort ist die Voldt vom Käufer bekannt gegebene Anschrift.
  2. Wenn sich der Beginn, der Fortschritt oder die Lieferung des Vertrags verzögert, weil der Käufer beispielsweise nicht alle angeforderten Informationen oder nicht rechtzeitig geliefert hat, keine ausreichende Mitwirkung leistet oder wenn eine Verzögerung aufgrund anderer Umstände eintritt Voldt zu vertreten, hat Voldt Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Liefer- oder Fertigstellungsfrist. Alle vereinbarten Lieferzeiten sind niemals strenge Fristen. Der Käufer muss Voldt schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist setzen, um noch liefern zu können. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz aufgrund der Verzögerung.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten wird.
  4. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, ist Voldt berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  5. Wenn die Produkte von Voldt oder einem externen Spediteur geliefert werden, ist Voldt berechtigt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  6. Wenn Voldt im Rahmen der Vertragserfüllung Informationen vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferzeit erst, nachdem der Käufer Voldt alle für die Ausführung erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat.
  7. Wenn Voldt eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese unverbindlich. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferzeiten.
  8. Voldt ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Vereinbarung weicht hiervon ab oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Voldt ist berechtigt, die gelieferte Ware gesondert in Rechnung zu stellen.
  9. Lieferungen erfolgen nur, wenn alle Rechnungen bezahlt sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Voldt behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn die begründete Befürchtung eines Zahlungsausfalls besteht.

 

Artikel 8 Verpackung und Transport

  1. Voldt verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernde Ware ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normalem Gebrauch in gutem Zustand den Bestimmungsort erreicht.
  2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen inklusive Umsatzsteuer (MwSt.), einschließlich Verpackung und Verpackungsmaterial.
  3. Die Annahme von Artikeln ohne Anmerkungen oder Anmerkungen auf dem Frachtbrief oder der Quittung gilt als Nachweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand war.

 

Artikel 9 Untersuchung, Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der gelieferten Ware, zu inspizieren oder untersuchen zu lassen, jedoch nur in dem Umfang auszupacken oder zu verwenden, der zur Beurteilung der Haltbarkeit erforderlich ist das Produkt. Dabei hat der Käufer zu untersuchen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware dem Vertrag entsprechen und ob die Produkte den Anforderungen genügen, die für sie im normalen (Handels-)Verkehr gelten.
  2. Alle sichtbaren Mängel oder Mängel müssen Voldt nach der Lieferung schriftlich an thom@koff.nl gemeldet werden.
  3. Im Falle einer Beschädigung des Produkts durch fahrlässige Behandlung durch den Käufer selbst haftet der Käufer für einen etwaigen Wertverlust des Produkts.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, sich zu erkundigen und zu informieren, auf welche Weise das Produkt verwendet werden soll, und im Falle des persönlichen Gebrauchs das Produkt gemäß der Gebrauchsanweisung zu testen. Voldt übernimmt keine Haftung für den Missbrauch des Produkts durch den Käufer.
  5. Bei rechtzeitiger Reklamation gemäß vorstehendem Absatz bleibt der Käufer zur Zahlung der gekauften Ware verpflichtet. Wünscht der Käufer eine Rücksendung mangelhafter Ware, so erfolgt dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Voldt in der von Voldt angegebenen Weise.
  6. Voldt ist berechtigt, eine Untersuchung der Echtheit und des Zustands der zurückgegebenen Produkte einzuleiten, bevor eine Rückerstattung erfolgt.
  7. Rückerstattungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet, die Zahlung kann jedoch spätestens 3 Tage nach Erhalt der Rücksendung erfolgen. Rückerstattungen erfolgen auf die zuvor angegebene Kontonummer.
  8. Wenn der Käufer von seinem Reklamationsrecht Gebrauch macht, hat er kein Recht, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder offene Rechnungen aufzurechnen.
  9. In Ermangelung einer vollständigen Lieferung und/oder wenn ein oder mehrere Produkte fehlen und dies von Voldt zu vertreten ist, wird Voldt auf Wunsch des Käufers das/die fehlende(n) Produkt(e) nachsenden oder die verbleibende Bestellung stornieren. Maßgebend hierfür ist die Empfangsbestätigung der Produkte. Etwaige Schäden, die dem Käufer durch den (abweichenden) Lieferumfang entstehen, können von Voldt nicht geltend gemacht werden.

Artikel 10 Preise

  1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht, es sei denn, es gibt Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
  2. Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  3. Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Kostenfaktoren, wie z. B.: Ein- und Ausfuhrzölle, Fracht- und Entladekosten, Versicherung sowie etwaige Abgaben und Steuern.
  4. Bei Produkten oder Waren, für die es Preisschwankungen auf dem Finanzmarkt gibt und auf die Voldt keinen Einfluss hat, kann Voldt diese Produkte zu variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird darauf hingewiesen, dass die Preise Richtpreise sind und schwanken können.

Artikel 11 Zahlungs- und Inkassopolitik

  1. Die Zahlung sollte vorzugsweise im Voraus in der Währung erfolgen, in der die Rechnung über die angegebene Methode erfolgt.
  2. Der Käufer kann aus einem im Voraus ausgestellten Budget keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  3. Der Käufer hat eine pauschale Zahlung auf die ihm bekannt gegebene Kontonummer und Daten von Voldt zu leisten. Abweichende Zahlungsbedingungen können die Parteien nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Voldt vereinbaren.
  4. Ist eine regelmäßige Zahlungsverpflichtung des Käufers vereinbart, ist Voldt berechtigt, die geltenden Preise und Tarife unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich anzupassen.
  5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen von Voldt gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.
  6. Voldt ist berechtigt, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die fälligen Zinsen und zuletzt auf die Hauptsumme und die laufenden Zinsen zu kürzen. Voldt kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge für die Zurechnung bestimmt. Voldt kann die vollständige Rückzahlung der Hauptforderung verweigern, wenn die ausstehenden und aufgelaufenen Zinsen sowie die Kosten nicht ebenfalls bezahlt werden.
  7. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und seine Verpflichtung nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist von 30 Tagen erfüllt hat, gerät der Käufer als Unternehmen in Verzug.
  8. Ab dem Datum, an dem der Käufer in Verzug gerät, hat Voldt ohne weitere Inverzugsetzung Anspruch auf die gesetzlichen (Handels-)Zinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung und Erstattung der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, zu berechnen nach der abgestuften Skala aus der Entscheidung Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten ab 1. Juli 2012.
  9. Wenn Voldt mehr oder höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig sind, sind diese Kosten erstattungsfähig. Die anfallenden Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

 

Artikel 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von Voldt gelieferten Waren bleiben Eigentum von Voldt, bis der Käufer alle nachstehenden Verpflichtungen aus allen mit Voldt geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten, solange das Eigentum noch nicht vollständig übergegangen ist.
  3. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware beschlagnahmen oder Rechte darauf begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, Voldt hiervon so bald wie möglich zu benachrichtigen.
  4. Für den Fall, dass Voldt seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer Voldt oder von ihm zu benennenden Dritten bereits jetzt die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis und Genehmigung, alle Orte, an denen sich das Eigentum von Voldt befindet, und diese Gegenstände zu betreten etwas zurücknehmen.
  5. Voldt ist berechtigt, das/die vom Käufer gekaufte(n) Produkt(e) zurückzubehalten, wenn der Käufer trotz einer Verpflichtung zur Übertragung oder Herausgabe von Voldt seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist. Nachdem der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, wird Voldt sich bemühen, die gekauften Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen, an den Käufer zu liefern.
  6. Kosten und sonstige (Folge-)Schäden infolge des Zurückbehaltens der gekauften Produkte gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und werden Voldt vom Käufer auf erstes Anfordern erstattet.

 

Artikel 13 Gewährleistung

  1. Voldt gewährleistet, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, Verwendbarkeit und/oder Zuverlässigkeit und den gesetzlichen Regelungen/Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entsprechen. Dies gilt auch, wenn die zu liefernde Ware zur Verwendung im Ausland bestimmt ist und der Käufer den Verkäufer bei Vertragsschluss ausdrücklich auf diese Verwendung hingewiesen hat.
  2. Wenn eine Garantie gegeben wird, ist diese auf das ausdrücklich schriftlich Vereinbarte beschränkt und nur insoweit, als die Garantie vom Lieferanten/Hersteller erhalten wurde

Artikel 14 Aussetzung und Auflösung

  1. Voldt ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer die (Zahlungs-) Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.
  2. Darüber hinaus ist Voldt berechtigt, den zwischen ihm und dem Käufer bestehenden Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus einem mit Voldt geschlossenen Vertrag nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachkommt.
  3. Voldt ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen (oder auflösen zu lassen), wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder nach Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages vernünftigerweise nicht erwarten lassen.
  4. Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen von Voldt gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar. Wenn Voldt die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält es seine Rechte aus dem Gesetz und dem Vertrag.
  5. Voldt behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.

 

Artikel 15 Haftungsbeschränkung

  1. Wenn die Vertragserfüllung durch Voldt zu einer Haftung von Voldt gegenüber dem Käufer oder Dritten führt, ist diese Haftung auf die von Voldt im Zusammenhang mit dem Vertrag in Rechnung gestellten Kosten beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung von Voldt ist in jedem Fall auf die maximale Schadenssumme begrenzt, die von der Versicherungsgesellschaft pro Ereignis pro Jahr ausgezahlt wird.
  2. Voldt haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittenen Schaden, entgangene Einsparungen und Schäden infolge der Verwendung der gelieferten Produkte ist ausgeschlossen.
  3. Voldt ist nicht haftbar und/oder verpflichtet, Schäden zu reparieren, die durch die Verwendung des Produkts verursacht wurden. Voldt gibt strenge Wartungs- und Betriebsanweisungen, die vom Käufer zu befolgen sind. Ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen sind alle Schäden an Produkten, die durch Abnutzung und Gebrauch entstehen (hierzu gehören Gebrauchsspuren, Gebrauchsschäden, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust etc.).
  4. Voldt haftet nicht für Schäden, die die Folge einer Handlung oder Unterlassung aufgrund von (unvollständigen und/oder falschen) Informationen auf der/den Website(s) oder verlinkten Websites sind oder sein können.
  5. Voldt ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website und haftet nicht für Fehlfunktionen oder die Nichtverfügbarkeit der Website aus welchen Gründen auch immer.
  6. Voldt übernimmt keine Gewähr für die korrekte und vollständige Übermittlung des Inhalts und der von/im Auftrag von Voldt versandten E-Mails sowie deren rechtzeitigen Empfang.
  7. Alle Ansprüche des Käufers wegen Mängeln seitens Voldt erlöschen, wenn diese Voldt nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Käufer von den Tatsachen, auf die er seine Ansprüche stützt, Kenntnis hatte oder vernünftigerweise hätte bekannt sein können, schriftlich und begründet gemeldet wurde . Alle Ansprüche des Käufers verjähren in jedem Fall ein Jahr nach Beendigung des Vertrages.

Artikel 16 Höhere Gewalt

  1. Voldt haftet nicht, wenn es aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, und kann auch nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet werden, wenn es aufgrund eines nicht zu vertretenden Umstands daran gehindert wird aus eigenem Verschulden und weder nach Gesetz, Rechtsakt oder allgemein anerkannten Ansichten zu seinen Lasten.
  2. Unter höherer Gewalt wird in jedem Fall verstanden, ist aber nicht beschränkt auf das, was in diesem Zusammenhang in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, (i) höhere Gewalt der Lieferanten von Voldt, (ii) die Nichterfüllung von Verpflichtungen der Lieferanten, die der Käufer gegeben hat Voldt. vorgeschrieben oder empfohlen, (iii) mangelhafte Waren, Geräte, Software oder Materialien Dritter, (iv) behördliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Ausfall des Internets, des Datennetzes und der Telekommunikationseinrichtungen (z zu: Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und Terroranschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme,(x) Streiks im Unternehmen von Voldt und (xi) andere Situationen, die nach Ansicht von Voldt außerhalb seiner Kontrolle liegen und die vorübergehend oder dauerhaft die Erfüllung seiner Verpflichtungen verhindern.
  3. Voldt hat das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Voldt seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  4. Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass die andere Partei zu einer Entschädigung verpflichtet ist.
  5. Soweit Voldt zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Voldt berechtigt, die Verpflichtungen zu erfüllen oder zu erfüllen bereits erfüllt, Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als wäre es ein separater Vertrag.

 

Artikel 17 Gefahrenübergang

Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der vertragsgegenständlichen Produkte geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Ware das Lager von Voldt verlässt.

 

Artikel 18 Rechte an geistigem Eigentum

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von Voldt liegen ausschließlich bei Voldt und werden nicht auf den Käufer übertragen.
  2. Dem Käufer ist es untersagt, alle Unterlagen, an denen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte von Voldt bestehen, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Voldt zu offenbaren und/oder zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen. Wünscht der Käufer Änderungen an von Voldt gelieferten Waren, muss Voldt den beabsichtigten Änderungen ausdrücklich zustimmen.
  3. Dem Käufer ist es untersagt, die Produkte, an denen die geistigen Eigentumsrechte von Voldt liegen, anders als im Vertrag vereinbart zu verwenden.

Artikel 19 Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

  1. Voldt geht sorgfältig mit den (persönlichen) Daten des Käufers und der Besucher der Website(s) um. Auf Anfrage teilt Voldt die betroffene Person hierüber mit.
  2. Ist Voldt aufgrund des Vertrages zur Bereitstellung von Informationssicherheit verpflichtet, so entspricht diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau, das im Hinblick auf den Stand der Technik, die Sensibilität der Daten und die damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist. .

ARTIKEL 20 Beschwerdeverfahren

1
. Der Unternehmer verfügt über ein ausreichend bekannt gemachtes Beschwerdeverfahren und bearbeitet die Beschwerde gemäß diesem Beschwerdeverfahren.

2. Reklamationen über die Durchführung des Vertrags müssen innerhalb von 7 Tagen, nachdem der Verbraucher die Mängel entdeckt hat, vollständig und klar beschrieben beim Unternehmer eingereicht werden.

3. An den Unternehmer gerichtete Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs beantwortet. Erfordert eine Beschwerde eine absehbar längere Bearbeitungszeit, antwortet der Unternehmer innerhalb der Frist von 14 Tagen mit einer Eingangsbestätigung und einem Hinweis, wann der Verbraucher mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.

4. Kann die Beschwerde nicht einvernehmlich beigelegt werden, entsteht eine Streitigkeit, die dem Streitbeilegungsverfahren unterliegt.

5. Bei Reklamationen muss sich ein Verbraucher zunächst an Voldt wenden. Bei Beschwerden, die nicht in gegenseitiger Absprache gelöst werden können, sollte sich der Verbraucher an Stichting WebwinkelKeur (www.webwinkelkeur.nl) wenden.www.webwinkelkeur.nl), wird dieser kostenlos vermitteln. Wenn noch keine Lösung gefunden wurde, hat der Verbraucher die Möglichkeit, seine Beschwerde an Stichting GeschilOnline (Stichting GeschilOnline) zu richten.www.geschilonline.com), ist diese Entscheidung verbindlich und sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher stimmen dieser verbindlichen Entscheidung zu. Mit der Einreichung einer Streitigkeit bei dieser Schlichtungsstelle sind Kosten verbunden, die vom Verbraucher an die zuständige Stelle zu zahlen sind. Es ist auch möglich, Beschwerden über die europäische ODR-Plattform (http://ec.europa.eu/odr).

6. Eine Reklamation setzt die Verpflichtungen des Unternehmers nicht aus, es sei denn, der Unternehmer gibt schriftlich etwas anderes an.

7. Wenn eine Reklamation vom Unternehmer als begründet befunden wird, wird der Unternehmer nach eigenem Ermessen die gelieferten Produkte kostenlos ersetzen oder reparieren.


ARTIKEL 21 - Streitigkeiten


Auf Vereinbarungen zwischen Voldt.nl und dem Verbraucher, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

 

Artikel 22 Anwendbares Recht

  1. Auf jeden Vertrag zwischen Voldt und dem Käufer findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Im Falle einer Erläuterung des Inhalts und Zwecks dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer deren niederländischer Text maßgebend. Voldt ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
  3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Voldt und dem Käufer ergeben, werden am zuständigen Gericht der Mittleren Niederlande, Standort Utrecht, entschieden, es sei denn, zwingende Bestimmungen führen zur Zuständigkeit eines anderen Gerichts.

Maarsbergen, 26. Februar 2020